Nach und nach wurden in Deutschland bis auf wenige unbedeutende Nebenbahnen alle Eisenbahnen verstaatlicht. 1924 übertrug das Deutsche Reich das Betriebsrecht der Reichseisenbahnen auf die neu gegründete Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, eine juristische Person öffentlichen Rechts mit einem Kapital von 15 Mrd. RM. Die 13 Mrd. RM Stammaktien erhielt das Reich für die Einbringung der Reichseisenbahn. Von den 2 Mrd. RM Vorzugsaktien (nie voll begeben) übernahm das Reich 731 Mio., die Reichspost 50 Mio., zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt wurden 100 Mio. im Jahr 1926 und 200 Mio. im Jahr 1928. Durch Gesetz vom 10.2.1937 wurde die Reichsbahn wieder der unmittelbaren, alleinigen Hoheit der Reichsregierung unterstellt. Dem danach zu bildenden Beirat gehörten aber nach wie vor auch Vertreter der Vorzugsaktionäre an.