Die älteste aller deutschen Landesbanken, hervorgegangen 1890 aus der schon 1832 gegründeten Provinzial-Hilfskasse. 1969 Fusion mit der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf zur heutigen WEST/LB.
Die älteste aller deutschen Landesbanken, hervorgegangen 1890 aus der schon 1832 gegründeten Provinzial-Hilfskasse. 1969 Fusion mit der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf zur heutigen WEST/LB.
Die älteste aller deutschen Landesbanken, hervorgegangen 1890 aus der schon 1832 gegründeten Provinzial-Hilfskasse. 1969 Fusion mit der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf zur heutigen WEST/LB.
Die älteste aller deutschen Landesbanken, hervorgegangen 1890 aus der schon 1832 gegründeten Provinzial-Hilfskasse. 1969 Fusion mit der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf zur heutigen WEST/LB.
Gründung 1847 als Provinzialhilfskasse der Rheinprovinz. 1888 Umwandlung in eine Landesbank (bis 1935 "Landesbank der Rheinprovinz", mit der “Kommunalbank der Rheinprovinz” als Zweiganstalt), dann umbenannt in Rheinische Girozentrale und Provinzialbank. 1969 Zusammenschluß mit der Landesbank für Wes...
Errichtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verordnung vom 27.3.1939. Gewährträger waren der Sparkassen- und Giroverband für das Sudetenland und der Reichsgau Sudetenland. Zweiganstalt in Troppau.
Errichtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verordnung vom 27.3.1939. Gewährträger waren der Sparkassen- und Giroverband für das Sudetenland und der Reichsgau Sudetenland. Zweiganstalt in Troppau.
Errichtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verordnung vom 27.3.1939. Gewährträger waren der Sparkassen- und Giroverband für das Sudetenland und der Reichsgau Sudetenland. Zweiganstalt in Troppau.
Errichtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verordnung vom 27.3.1939. Gewährträger waren der Sparkassen- und Giroverband für das Sudetenland und der Reichsgau Sudetenland. Zweiganstalt in Troppau.
Errichtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verordnung vom 27.3.1939. Gewährträger waren der Sparkassen- und Giroverband für das Sudetenland und der Reichsgau Sudetenland. Zweiganstalt in Troppau.